Davon klar getrennt sind die Rechte an der Tonaufnahme selbst – das sogenannte Phonographic Copyright beziehungsweise die Master Rights (in den Credits mit ℗ gekennzeichnet) – sowie das klassische Album-Copyright (mit © gekennzeichnet), das Gestaltung, Artwork, Booklets und Verpackung umfasst. Die Master-Rechte schützen die konkrete Aufnahme eines Songs auf Tonträgern oder in digitalen Dateien. Traditionell liegen diese Rechte überwiegend bei den Plattenfirmen, da sie die Produktionskosten finanzieren. Werden Alben jedoch vollständig neu aufgenommen (nicht nur remixt) – wie es Taylor Swift mit ihren frühen Veröffentlichungen getan hat –, entstehen neue Master-Rechte, die unabhängig von den ursprünglichen Aufnahmen kontrolliert werden können. Genau darin liegt die strategische Bedeutung solcher Neuaufnahmen: Künstler gewinnen einen Teil ihrer Kontrolle zurück, während der Wert der alten Master-Bänder sinken kann.
Auch das Copyright am Album selbst verbleibt üblicherweise bei den Labels. Es schützt Veröffentlichungen vor illegalen Nachpressungen oder Raubkopien und kann international an andere Vertriebe lizenziert werden. So vertreibt Reprise Records Neil Youngs Alben traditionell in den USA, während der weltweite Vertrieb meist über Warner Bros. organisiert wurde.
Neil Youngs Karriere illustriert exemplarisch den jahrzehntelangen Versuch eines Künstlers, sämtliche Ebenen dieser Rechteverwaltung wieder unter eigene Kontrolle zu bringen. Über Jahrzehnte entstand so ein dichtes Firmengeflecht, das exakt diesem Zweck dient. [Weiter: Wem gehört was an Neil Youngs Werken ...]













