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Chrome Hearts Unterhose vs. Chrome Hearts Tour |
Die Modemarke, die über Ladengeschäfte sowie online Schmuck, Accessoires, Unterwäsche, Schuhe, Düfte und Wohnartikel anbietet, operiert seit 1988 unter diesem Namen und besitzt seit 1991 Markenrechte. Sie argumentiert, dass Young und seine Bandmitglieder durch die Verwendung des Namens und den Verkauf von Merchandise ihre Markenrechte verletzen würden. Die Marke befürchtet, dass dies zu einer "Verwechslung bei den Verbrauchern" führen könnte, die fälschlicherweise eine Verbindung oder Zusammenarbeit mit der Modemarke annehmen könnten.
Diese Verwechslungsgefahr sei nicht nur hypothetisch: Einige Händler hätten bereits irrtümlicherweise eine Verbindung angenommen und T-Shirts mit Youngs Namen und der ikonischen Stilisierung des Chrome Hearts-Logos beworben. Die Modemarke weist zudem darauf hin, dass sie bereits in der Vergangenheit mit Musikern wie den "Rolling Stones" und "Drake" zusammengearbeitet hat, was das Risiko einer Verwechslung durch Youngs Bandnamen erhöhe.
"Chrome Hearts" hatte Youngs Team bereits im Juli wegen der mutmaßlichen Markenrechtsverletzung kontaktiert und ein Unterlassungsschreiben geschickt, doch die Band hätte weiterhin unter dem Namen getourt und Merchandise-Artikel verkauft. Die Klager forder laut Medien einen "unbestimmten Geldbetrag als Schadensersatz" sowie eine gerichtliche Anordnung, die Young die Nutzung des Namens "Chrome Hearts" untersagt.
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